studentische Senator*innen
Jedes Jahr werden mit den Hochschulwahlen 2 studentische Vertreter in den Senat gewählt (BayHIG §35 Abs 1) . Der Senat ist ein Gremium aus 11 Personen (Lehrende, Frauenbeauftragte etc.) das beispielsweiße Änderungen der Prüfungsordnung, Änderung oder Neugestaltung von Studiengängen, Berufungsvorschläge, oder auch Dinge wie die Freischussregelung zu Lockdown-Zeiten beschließt und noch vieles Mehr (siehe BayHIG §35 Abs 3.).
Zudem ist der Senat und damit auch die 2 Studentischen Vertreter Teil des Hochschulrats (BayHIG §36). Dieser ist das höchste Hochschulgremium, welches über die grundlegendsten Dinge an der Hochschule beschließt (z.B. die Grundordnung, Zielsetzungen der HS oder Neuwahl des/der Präsident*in)