Studentische Senator*innen
Jedes Jahr werden mit den Hochschulwahlen zwei studentische Vertreter*innen in den Senat gewählt. Der Senat ist ein hochschulweites Gremium aus elf Personen (Lehrende, Frauenbeauftragte etc.), das beispielsweise Änderungen der Prüfungsordnung, Änderung oder Neugestaltung von Studiengängen, Berufungsvorschläge oder auch Dinge wie die Freischussregelung zu Lockdown-Zeiten beschließt.
Zudem ist der Senat Teil des Hochschulrats - also des höchsten Hochschulgremiums, das über die grundlegendsten Dinge an der Hochschule entscheidet (z.B. die Grundordnung, Zielsetzungen der HS oder Neuwahl des/der Präsident*in).