Fachschaftenrat
Der Fachschaftenrat setzt sich aus den 20 studentischen Fakultätsräten zusammen. Diese werden jedes Jahr bei der Hochschulwahl gewählt. Für jede Fakultät werden insgesamt zwei Vertreter gewählt. Geregelt ist der Fachschaftenrat in der GO §20-§22.
Der Vorsitz des Fachschaftenrates wird durch den Fachschaftenrat traditionell während der konstituierenden Sitzung des studentischen Konvents gewählt. Zur Zeit gewählt sind:
1 Vorsitz: Stefan Riehl
2. Vorsitz: Andreas Zeck
Zudem wählt der Fachschaftenrat 2 Studierende in den Sprecher*innenrat.
Diese sind:
Stefan Riehl FIW und Tobias Rogalla FAB