Fachschaften

Allgemein

Die Fachschaftsvertretung einer Fakultät ist in der GO §26-§28 geregelt.

Sie vertritt die Interessen der Studierenden in fakultätsbezogenen Themen und kann dafür auch Haushaltsmittel nutzen. Sie besteht aus 7 gewählten Studierenden (Fakultätsräte). Die 2 mit den meisten Stimmen leiten die Vertretung und verteilen Aufgaben an die anderen 5.

Aufgaben der Fakultätsräte:

Fachschaften

Organisation einer Fachschaft:

Die Fachschaft ist die kleinste Einheit der Studierendenvertretung und organisiert sich nach Standort oder Studiengang.

Mitglieder sind Studierende, die sich freiwillig engagieren möchten. Eine Wahl ist dabei nicht nötig, sie können sich bei Interesse bei ihrer Fachschaft melden. Fakultätsräte gehören automatisch dazu und übernehmen meist den Vorsitz sowie Organisation und Ansprechpartnerrollen. 

Räume und Zugang:

Jede Fachschaft hat ein Büro am jeweiligen Standort (teils gemeinsam genutzt). Der Zugang erfolgt per Studierendenausweis und ist auf den eigenen Standort beschränkt. Die Vergabe organisiert der Konvent.

Fachschaftssitzungen:

Jede Fachschaft organisiert ihre Sitzungen eigenständig. In welcher Häufigkeit die Sitzungen stattfinden und wie sie organisiert werden, liegt in der Verantwortung der Fachschaft und kann variieren.