Fachschaften
Allgemein
Die Fachschaftsvertretung einer Fakultät ist in der GO §26-§28 geregelt.
Sie vertritt das Interesse der Studierenden hinsichtlich fakultätsbezogener Angelegenheiten. Hierfür dürfen Haushaltsmittel verendet werden.
Sie besteht aus den 7 Studierenden, die sich als Fakultätsräte aufstellen lassen haben, und die meisten Stimmen bekommen haben. Die 2 Fakultätsräte leiten die Fachschaftsvertretung und können an die 5 Anderen Fachschaftsvertreter*innen Aufgaben delegieren.
Aufgaben der Fakultätsräte sind:
- Stimme und Teilnahme im Fakultätsrat: Der Fakultätsrat ist eine Art Aufsichtsgremium der Fakultät. Er entscheidet zum Beispiel über die Vergabe Urlaubssemestern für einzelne Studierende. Die genauen Aufgaben sind in der Grundordnung der HS (§10) geregelt.
- Enge Zusammenarbeit mit dem Dekan und den Professoren und ein offenes Ohr für die Studierenden der Fakultät haben.
- ggf. Teilnahme an der Dienstbesprechung
- 50% der Stimmen und Teil des fakultätsinternen 6er Gremiums (Verteilung der Studienzuschüsse der Fakultät (Gelder))
- Ferner stehen die Fakultätsräte allen Fachschaften der Fakultät vor und organisiert die konstituierenden Fachschaftssitzungen der einzelnen Fachschaften.
- Als Fakultätsrat ist man automatisch Mitglied im Fachschaftenrat sowie über diesen Mitglied im studentischen Konvent.
Fachschaften
Organisation einer Fachschaft:
Die Fachschaft ist die kleinste Organisationseinheit der Studierendenvertretung. Eine Fachschaft organisiert sich standortgebunden (SW, RöRi, SHL) oder in einzelnen Fachschaften innerhalb eines Standortes (Münzstraße: Fachschaft Soziale Arbeit, Fachschaft Medienmanagement, Fachschaft WIWI).
Die Fachschafts-Mitglieder sind hauptsächlich Studierende, die sich ehrenamtlich (für ihre Kommilitonen) engagieren möchten. Sie müssen nicht gewählt werden, sondern melden sich bei Interesse einfach bei der betreffenden Fachschaften. Häufig sind Mitglieder der Gremien Konvent und Senat ebenfalls Fachschafts-Mitglieder.
Von Amts wegen sind die Fakultätsräte ebenfalls Fachschafts-Mitglieder (sofern kein gesonderter Fachschaftsvorsitz durch die Fachschaft gewählt wird). Sie übernehmen als Fachschaftsvorsitz die Verantwortung für die Fachschaft, die Sitzungen, für die Veranstaltungen, Räumlichkeiten etc. und fungieren ggf. als Ansprechpartner*innen.
Schließrechte/Raumnutzung:
Für die Fachschaften steht an jedem Standort ein Fachschafts- bzw. StV-Zimmer bzw. Büro zur Verfügung. Die Fachschaften der Münzstraße teilen sich dementsprechend einen Raum.
Fachschaftsmitglieder haben (nach Beantragung) mithilfe ihres Studierendenausweises Zugang zu diesen Büros. Aktuell werden die Zugänge WÜ und SW getrennt verwaltet. Das heißt, die Fachschaften in Würzburg haben zu allen Büros in Würzburg Zugang, jedoch zu keinem in Schweinfurt und die Fachschaft in Schweinfurt hat nur Zugang zu den Büros in Schweinfurt und zu keinem in Würzburg.
Die Verwaltung der Schließrechte übernehmen der Konventsvorsitz und/oder durch den Konvent ernannte und entsandte Verantwortliche.
Fachschaftssitzungen:
Jede Fachschaft organisiert ihre Fachschafts-Sitzungen eigenverantwortlich. In welcher Frequenz die Sitzungen stattfinden, wie sie organisiert werden etc. liegt somit auch in der Verantwortung der Fachschaft und variiert zwischen ein Mal im Monat bis zu ein Mal im Semester.
Schaut dafür doch mal auf den Seiten der Fachschaften vorbei.